Apothekenrente – Pflicht und Chance für moderne Apothekenführung
Als Apothekeninhaber sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine betriebliche Altersvorsorge zu ermöglichen.
Nutzen Sie diese Pflicht für echte Mitarbeiterbindung – ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Warum sollte ich mich jetzt mit der Apothekenrente beschäftigen?
- Seit 2022 ist der Arbeitgeberzuschuss zur BAV gesetzlich verpflichtend (§1a Abs. 1a BetrAVG).
- Im Apothekentarifvertrag ist ein zusätzlicher Zuschuss geregelt.
- Die Mehrheit Ihrer Angestellten sind Frauen – oft in Teilzeit – mit klarer Rentenlücke.
- Arbeitgeber, die keine Lösung anbieten, riskieren Haftung und Rechtsstreit.
Was bringt mir das als Arbeitgeber?
✓ Erfüllung der gesetzlichen Pflicht
✓ Verbesserung der Arbeitgebermarke – wichtig bei Personalmangel
✓ Mitarbeiterbindung durch echte Wertschätzung
✓ Keine Zusatzkosten, wenn intelligent umgesetzt
Was genau steht im Apothekentarifvertrag?
✓ Erfüllung der gesetzlichen Pflicht
✓ Verbesserung der Arbeitgebermarke – wichtig bei Personalmangel
✓ Mitarbeiterbindung durch echte Wertschätzung
✓ Keine Zusatzkosten, wenn intelligent umgesetzt
Beispielrechnung
✓ Erfüllung der gesetzlichen Pflicht
✓ Verbesserung der Arbeitgebermarke – wichtig bei Personalmangel
✓ Mitarbeiterbindung durch echte Wertschätzung
✓ Keine Zusatzkosten, wenn intelligent umgesetzt
Wie läuft das in meiner Apotheke konkret ab?
1. Analyse des Ist-Stands
2. Anbieterwahl & Optimierung vorhandener Verträge
3. Digitale Einrichtung der Prozesse (automatisiert)
4. Individuelle Mitarbeitergespräche (optional durch mich)
5. Jährliche Wartung & Informationspflichten abgedeckt
Fazit
Sie müssen die BAV sowieso anbieten. Warum nicht gleich richtig?
Mit einem funktionierenden System schaffen Sie Sicherheit für Ihr Team – und für sich.